OHNE MEINEN ANWALT SAGE ICH GAR NICHTS …

06.04.2020

Klingt schräg – ist aber Ihr gutes Recht und dies sollten Sie unbedingt wahrnehmen!

Tätigen Sie keine übereilte Aussage im Bußgeld- und/oder Strafverfahren!

Bitte überlassen Sie daher die Äußerung zum Tatvorwurf ausschließlich dem Rechtsanwalt, der nach Sichtung der Ermittlungsakte den gesamten Sachverhalt und die für das Verfahren maßgeblichen Gesichtspunkte (Tatumstände, Zeugen, etc.) kennt.