Rechtsanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht in Mettmann
Sie stehen mit der Staatsanwaltschaft oder der Polizei in Konflikt oder Ihnen wird eine Straftat zur Last gelegt? Dann sollten Sie sich schnell mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen. Im Strafverfahren sind die ersten Schritte oft die entscheidenden.
Wir raten Ihnen, diese wichtigen Schritte nicht allein zu gehen, sondern sich so früh wie möglich an uns zu wenden.
Rufen Sie uns an unter Tel.: 02104 – 915900 oder senden Sie uns eine E-Mail an kontakt[at]ra-lesch.de.
Rechtsanwalt für Strafrecht – Meine Schwerpunkte:
- Allgemeines Strafrecht
- Jugendstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Betäubungsmittelstrafrecht
Allgemeines Strafrecht
Das allgemeine Strafrecht bildet das Fundament unseres Rechtssystems und dient dem Schutz der Gesellschaft und des Einzelnen. Es umfasst ein breites Spektrum an Delikten, von Diebstahl bis hin zu schweren Körperverletzungen, und setzt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beurteilung und Ahndung krimineller Handlungen. Unser Ziel ist es, die Rechte unserer Mandanten in diesem komplexen und vielschichtigen Rechtsgebiet effektiv zu verteidigen
Im allgemeinen Strafrecht, auch klassisches Strafrecht genannt, bieten wir Ihnen eine Verteidigung auf Grundlage profunder Kenntnisse der Strafprozessordnung sowie der Kriminologie und der Hilfswissenschaften (Aussagepsychologie, Kriminaltechnik, Rechtsmedizin etc.). Wir pflegen mit unseren Mandanten ein vertrauensvolles und offenes Verhältnis.
Strafurteile fallen für Beschuldigte umso günstiger aus, je mehr sich das Strafgericht mit dem Beschuldigten als Individuum auseinandersetzen konnte. Unser höchstes Ziel ist es daher, dem Gericht Ihren Fall und Sie als Person so transparent wie möglich darzulegen.
Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht kommt dann zur Anwendung, wenn es sich bei dem Angeklagten um einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14 – 17 Jahre alt) oder um einen Heranwachsenden (zur Tatzeit 18 – 21 Jahre alt) handelt, der eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen oder dessen Reife gleichsteht. Gerade im Jugendstrafverfahren sind die Verteidigungsmöglichkeiten mannigfaltig, da das JGG (Jugendgerichtsgesetz) die verschiedensten Konsequenzen bereithält. Wir sind darauf spezialisiert, jungen Menschen zu helfen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, und arbeiten daran, Lösungen zu finden, die sowohl ihre Zukunft schützen als auch ihre Entwicklung fördern.
Im Jugendstrafrecht steht Erziehung statt Strafe im Vordergrund. Kenntnisse der Jugendkriminologie und der Entwicklungspsychologie sind demnach unabdingbar. Entscheidend bei der Verteidigung eines jungen Menschen ist daher, dass der jugendliche Mandant zu seinem Verteidiger Vertrauen fasst, denn nur bei einem vertrauensvollen und offenen Verhältnis zwischen Verteidiger und Mandant kann die Verteidigung erfolgreich sein. Unsere Erfahrung zeigt, dass gerade die Tatsache, dass unsere Kanzlei selbst noch relativ jung ist, unseren jungen Mandanten sehr hilft, Vertrauen zu fassen und die Beratung anzunehmen.
Betäubungsmittelstrafrecht
Bei dem Betäubungsmittelstrafrecht handelt es sich um eine hochkomplexe Materie. Handel, Erwerb, Schmuggel und Besitz von Drogen (beispielsweise Marihuana, Amphetamine, Kokain und Heroin) stehen unter Strafe. Für die Höhe der zu erwartenden Strafe entscheidend, ob es sich um eine geringe oder eine nicht geringe Menge Drogen handelt und ob Sie als Mitglied einer Bande oder gewerbsmäßig gehandelt haben. Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht ist daher eine umfassende Beratung und Betreuung durch uns unabdingbar. Wir bieten Ihnen in diesem Bereich eine fachlich fundierte Verteidigung, die bisher starke Erfolge erzielen konnte.
Das frühzeitige Vorbringen sämtlicher strafmildernder und entlastender Gesichtspunkte und der frühe Kontakt zu den Ermittlungsbehörden sowie des Gerichts, um eine für Sie bestmögliche Verfahrensabsprache herauszuholen, sind für uns selbstverständlich.
Alle Möglichkeiten in Ihrem Sinne optimal zu nutzen, ist unsere Aufgabe und vor allem unser Ansporn.
Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht befasst sich mit Ordnungswidrigkeiten, die Bußgeldverfahren geahndet werden. Besonders schwerwiegende Verstöße im Straßenverkehr können jedoch auch strafrechtlich verfolgt werden. Insbesondere bei Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Fahrerflucht (§ 142 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (315 c StGB) und dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB) handelt es sich um Straftaten, die mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe sanktioniert sind. Hinzu kommen laut Gesetz oft auch empfindliche Nebenstrafen wie der Entzug des Führerscheins.
Verkehrsstrafrechtliche Verfahren können ganz gravierende Folgen nach sich ziehen. Deshalb ist es nicht ratsam, sich in solch einem Verfahren selbst zu verteidigen. Lassen Sie sich unbedingt frühzeitig beraten. Eine erfolgreiche Verteidigung im straßenverkehrsrechtlichen Strafverfahren erfordert Spezialkenntnisse, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
Ordnungswidrigkeitenverfahren
Eine Ordnungswidrigkeit beschreibt ein Fehlverhalten, das der Gesetzgeber mit Bußgeld und oder Fahrverbot bestraft. Dem Betroffenen soll damit sein Fehlverhalten aufgezeigt werden. Insbesondere im Bereich des Straßenverkehrsrechts kommt dem Ordnungswidrigkeitsrecht eine zentrale Bedeutung zu. Ungefähr 95 % aller Ordnungswidrigkeitsverfahren sind verkehrsrechtliche Verfahren.
Die Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit kann für die betroffene Person möglicherweise gravierende Folgen haben – insbesondere die Verhängung eines Fahrverbots. Deshalb ist es auch im Ordnungswidrigkeitsverfahren ratsam, uns frühzeitig einzuschalten. Unverändert: Die Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit kann für die betroffene Person möglicherweise gravierende Folgen haben – insbesondere die Verhängung eines Fahrverbots. Deshalb ist es auch im Ordnungswidrigkeitsverfahren ratsam, uns frühzeitig einzuschalten.
Nur einem zugelassenen Anwalt wird Einsicht in die Akten gewährt. Dadurch haben wir die Möglichkeit, das gesamte Verfahren zu überprüfen und mit dieser Kenntnis eine auf Ihren Fall zugeschnittene Taktik zu erarbeiten. Aufgrund der kurzen Einspruchsfrist (2 Wochen) sollten Sie allerdings spätestens in dem Moment, in dem Sie den Bußgeldbescheid erhalten, einen Anwalt kontaktieren.
Nur einem zugelassenen Anwalt wird Einsicht in die Akten gewährt. Dadurch haben wir die Möglichkeit, das gesamte Verfahren zu überprüfen und mit dieser Kenntnis eine auf Ihren Fall zugeschnittene Taktik zu erarbeiten. Aufgrund der kurzen Einspruchsfrist (2 Wochen) sollten Sie allerdings spätestens in dem Moment, in dem Sie den Bußgeldbescheid erhalten, einen Anwalt kontaktieren.