Rechtsanwalt für Pferderecht

Kanzlei für Pferderecht in Mettmann (NRW)

Kaufvertrag, Sachmängelhaftung, Pachtvertrag – Rechte & Pflichten rund ums Pferd

Im Pferderecht klären wir für Sie alle Rechten und Pflichten rund um das Pferd. Das Pferderecht regelt unter anderem die tierärztliche Untersuchung vor dem Kauf, den Kaufvertrag für das Pferd, Gewährleistungen und Sachmängelhaftungen.

Entdeckt der Käufer am neu erworbenen Pferd einen „Mangel“, muss er dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung geben – sofern das möglich ist. Grundsätzlich handelt es sich beim „Mangel“ um Krankheiten.

Das Pferderecht behandelt auch Schäden, die ein Pferd anrichtet und für die der Halter verantwortlich ist. Weiterhin regelt das Pferderecht Ihre Ansprüche, die etwa gegen den Tierarzt aufgrund einer fehlerhaften Diagnose, Ankaufsuntersuchung oder Behandlung entstehen. Ferner sind oft auch Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Arbeit des Hufschmieds zu klären. 

Wir erstellen individuelle Verträge zum Pferderecht

Neben der Beratung zu Pferderechtsfragen erstellen wir auch individuelle Verträge, die speziell auf Ihren Fall angepasst sind. Zum Beispiel:

  • Betriebs- und Reitordnungen
  • Berittverträge
  • Pachtverträge für Reitanlagen
  • Pferdeeinstellungsverträge
  • Pferdekaufverträge
  • Transportverträge

Schwerpunkte