Eine Frau wollte mit Niqab Auto fahren und beantragte dafür eine Ausnahmegenehmigung, doch dieser Antrag wurde abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung, da die Gefahr einer Sichtbehinderung durch den Niqab zu groß sei. Auch das OVG Nordrhein-Westfalen hatte kürzlich eine ähnliche Argumentation verwendet, jedoch zu einem anderen Ergebnis... Weiterlesen